Seit der Einführung der neuen Hundeverordnung ist es für einige Hundegruppen Pflicht, einen Chip zur unwiderruflichen Identifizierung zutragen. Dazu gehören:
- Alle Hunde der Liste 1, also sogenannte Kampfhunde und deren Mischlinge.
- Alle Hunde der Liste 2, potenziell gefährliche Hunderassen.
- Alle Hunde, die größer als 40 cm und schwerer als 20 kg sind.
Der Vorteil für Sie als Hundebesitzer liegt dabei in der Gewissheit, Ihren Liebling immer wieder zu bekommen, da er europaweit sicher zu identifizieren ist. Auch solche Brutalitäten wie das Abschneiden von tätowierten Ohren hören damit auf, weil der Chip von außen nicht fühlbar oder auffindbar, und somit nicht entfernt werden kann.
Mit einer örtlichen Vereisung ist dieser Eingriff für Ihr Tier kaum schmerzhaft. Ein Umherwandern im Körper wird durch eine Mikroverankerung am Chip verhindert. Der Chip selbst ist ca. so groß wie ein Reiskorn.
Auch für Katzen bietet dies viele Vorteile; neben einer größeren Chance, wieder nach Hause zu kommen, können Katzenklappen mit bis zu 10 Chipnummern programmiert werden, so können nur die eigenen Katzen ins Haus.
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